Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
für Lieferungen und Verkäufe der B.W. Vertrieb GmbH an Unternehmer | Stand: 25.09.2026 | Anbieter: B.W. Vertrieb GmbH, Am Kandel 7, 74912 Kirchardt
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Verkäufe der B.W. Vertrieb GmbH an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“), insbesondere an Fachhändler und Wiederverkäufer, die Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei uns kaufen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
Für Bestellungen von Verbrauchern über den Online-Shop E-Move24 gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Die vorbehaltlose Ausführung einer Lieferung stellt keine Zustimmung zu fremden Geschäftsbedingungen dar.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Produktabbildungen, technische Angaben, Maße, Gewichte, Reichweiten, Farben und sonstige Beschreibungen sind im Rahmen handelsüblicher und technisch bedingter Abweichungen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurden.
Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang durch Auftragsbestätigung, Versandbestätigung oder Auslieferung der Ware annehmen.
An Kalkulationen, Zeichnungen, Produktunterlagen, Preislisten, Bildmaterial und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für den vertragsgemäßen Weiterverkauf unserer Produkte erforderlich oder ausdrücklich gestattet ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Versand-, Verpackungs-, Fracht-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.
Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
Wir sind berechtigt, Lieferungen von Vorkasse, einer vereinbarten SEPA-Lastschrift oder einer sonstigen Sicherung abhängig zu machen, insbesondere bei Neukunden, bei Zahlungsverzug oder wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers rechtfertigen.
Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Beteiligung eines Verbrauchers. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die gesetzliche Verzugspauschale und ein nachgewiesener höherer Verzugsschaden, bleiben unberührt.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Käufer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.
5. Lieferung, Lieferzeit und höhere Gewalt
Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Können wir eine vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir den Käufer unverzüglich über die Verzögerung und teilen nach Möglichkeit einen neuen Liefertermin mit.
Nicht von uns zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Störungen von Transportwegen oder Energieversorgung, Cyberangriffe auf betriebsnotwendige Systeme sowie nicht von uns verschuldete Störungen in der Lieferkette verlängern vereinbarte Lieferfristen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung nur, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Dauert die Nichtverfügbarkeit länger an oder ist eine Leistung endgültig nicht verfügbar, sind beide Parteien nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils berechtigt. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
6. Versand, Gefahrübergang und Annahmeverzug
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Lager oder dem in der Auftragsbestätigung genannten Versandort. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.
Wiederverkäufer werden in der Regel unmittelbar an ihre Geschäftsräume (Ladengeschäft) beliefert.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und Schäden verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Vor vollständiger Bezahlung darf Vorbehaltsware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sowie einen Insolvenzantrag hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages unserer Forderung sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zum Einzug ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
7a. Fahrzeugpapiere, Zulassung und Versicherung
Soweit für das jeweilige Fahrzeug zulassungs- oder versicherungsrechtliche Fahrzeugpapiere vorgesehen sind (z. B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier), werden diese mit dem Fahrzeug übergeben. Soweit eine Anmeldung, Zulassung, Kennzeichenzuteilung oder der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich ist, obliegt dies dem Käufer in eigener Verantwortung.
Die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr setzt voraus, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (u. a. Zulassung, Versicherungsschutz, ggf. erforderliche Fahrerlaubnis) erfüllt sind. Für die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist der Käufer selbst verantwortlich.
Verkauft der Käufer das Fahrzeug weiter, hat er den Enderwerber in geeigneter Weise auf die vorstehenden Pflichten hinzuweisen und ihm die zugehörigen Fahrzeugpapiere auszuhändigen.
7b. Click & Collect Partnerschaft
Soweit der Käufer zugleich als Click & Collect Partner der B.W. Vertrieb GmbH tätig ist, richtet sich diese Tätigkeit ausschließlich nach der gesonderten Partnerschaftsvereinbarung. Diese AGB gelten nur für Ware, die der Käufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei uns kauft.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
Ist der Käufer Kaufmann, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB. Erkennbare Mängel sind im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Zur zügigen Bearbeitung von Beanstandungen soll die Mängelanzeige eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung sowie, soweit vorhanden, Artikel-, Auftrags- und Seriennummer enthalten. Gesetzliche Rechte werden durch eine fehlende Angabe dieser Zusatzinformationen nicht ausgeschlossen.
9. Mängelrechte und Nacherfüllung
Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind insbesondere ausdrücklich vereinbarte Produktspezifikationen und die in den Vertrag einbezogene Produktbeschreibung.
Bei berechtigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar oder nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt.
Der Käufer hat uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufwendungen der Nacherfüllung tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Stellt sich ein Mangelverlangen als unberechtigt heraus und hat der Käufer dies erkannt oder fahrlässig verkannt, können wir Ersatz der hierdurch erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Verwendung, Unfall, Überlastung, gewöhnlichen Verschleiß, unterlassene vorgeschriebene Wartung, nicht bestimmungsgemäße Veränderungen oder den Einbau ungeeigneter Fremdteile verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit der Käufer nachweist, dass der geltend gemachte Mangel hierauf nicht beruht.
Zusätzliche Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
10. Verjährung von Mängelansprüchen
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt bei neuen beweglichen Waren ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig.
Die Verkürzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen, in denen gesetzlich zwingend längere Fristen gelten. Gesetzliche Rückgriffsrechte in einer Lieferkette bleiben in zwingendem Umfang unberührt.
11. Reparaturen außerhalb der Mängelhaftung
Reparaturen außerhalb gesetzlicher Mängelrechte oder einer anwendbaren Garantie werden nach vorheriger Vereinbarung und nach Aufwand berechnet. Für eine Bearbeitung benötigen wir regelmäßig eine Fehlerbeschreibung sowie geeignete Angaben zur Identifizierung des Produkts und des Kaufvorgangs. Versand- und Transportkosten richten sich nach der jeweiligen Reparaturvereinbarung.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
13. Rückgaben außerhalb der Mängelhaftung
Ein allgemeines Rückgaberecht für mangelfreie Ware besteht im Geschäftsverkehr mit Unternehmern nicht. Rücknahmen aus Kulanz bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Bedingungen, Abschläge, Transportkosten und die Höhe einer etwaigen Gutschrift werden im Einzelfall vereinbart.
14. Export und Weiterverkauf
Der Käufer ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren export-, sanktions-, zulassungs- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei Weiterverkauf, Ausfuhr oder Wiederausfuhr der Ware verantwortlich. Soweit für eine konkrete Lieferung Genehmigungen, Nachweise oder Endverbleibserklärungen erforderlich sind, hat der Käufer die notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten der B.W. Vertrieb GmbH bleiben unberührt.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz der B.W. Vertrieb GmbH in Kirchardt.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der B.W. Vertrieb GmbH. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind daneben berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen und Angaben in Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Gesetzliche Vorschriften über den Vorrang individuell ausgehandelter Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.